Sorgerecht und Gewaltschutz
Laut Istanbul-Konvention, Artikel 31,
müssen Familiengerichte bei
Streitigkeiten um das Sorge- oder
Umgangsrechts häusliche Gewalt
berücksichtigen. Opfer und gemeinsame
Kinder sollen geschützt werden.
Nur machen das viele Familiengerichte
nicht. Häusliche Gewalt blenden sie bei
der Beurteilung um das Umgangs- und
Sorgerecht aus. Für die Opfer - in
ständiger Angst, die Gewalt könnte
wieder passieren, beginnt dann oftmals
eine Odyssee. Westpol hat mit einer
betroffenen Mutter darüber gesprochen.