Bundeskartellamt: 50+1-Regel zulässig
Das Bundeskartellamt hat keine grund-
sätzlichen kartellrechtlichen Bedenken
gegen die 50+1-Regel im deutschen Fuß-
ball. Nach Abschluss des Verfahrens gab
die Behörde jedoch Hinweise an die Bun-
desliga-Dachorganisation, um die Regel
auch zukünftig rechtssicher anzuwenden.
Die Regel gibt im Kern vor, dass Inves-
toren keine Stimmenmehrheit an den Ka-
pitalgesellschaften von Vereinen über-
Die Bundesliga müsse für Mitbestimmung
der Fans und einen offenen Zugang zur
Mitgliedschaft sorgen, sagte Andreas
Mundt,Präsident des Bundeskartellamtes.
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