Asylleistungskürzungen illegal
Die Leistungskürzungen in Deutschland
für abgelehnte Asylbewerber verstoßen
laut EuGH gegen EU-Recht.
Grundlegende Leistungen wie Kleidung
und Haushaltsprodukte dürften auch
Asylbewerbern, für die ein anderes EU-
Land zuständig ist, nicht gestrichen
werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssten
einen "angemessenen Lebensstandard" ge-
Ein junger Afghane, der nach Rumänien
abgeschoben werden sollte und dem des-
wegen 2022 Leistungen gekürzt wurden,