EuGH zur Anerkennung von Ehen
Eine in Deutschland geschlossene
gleichgeschlechtliche Ehe von EU-Ange-
hörigen muss auch in anderen Mitglied-
staaten der Union anerkannt werden.
Das stellte der Europäische Gerichtshof
fest. Eine Verweigerung verstoße gegen
das europäische Freizügigkeits- und
Aufenthaltsrecht sowie gegen das Recht
auf Achtung des Privat- und Familienle-
Diese Anerkennungspflicht sei aber
nicht gleichbedeutend mit der Einfüh-
rung der Ehe zwischen Personen gleichen
Geschlechts im innerstaatlichen Recht.