Kein Recht auf gehobenen Dienst
Einem ehemaligen Brandenburger AfD-Kom-
munalpolitiker bleibt eine Einstellung
in den gehobenen Polizeidienst vorerst
verwehrt. Das entschied das Verwal-
tungsgericht Berlin im Eilverfahren.
Das Gericht sah begründete Zweifel an
der Verfassungstreue des Antragstel-
lers. Dies würde für eine Ablehnung der
Einstellung ausreichen, hieß es.
Geklagt hatte ein Berliner Polizist.
Seine zunächst erteilte Zusage zum Stu-
dium für den gehobenen Dienst der Kri-
minalpolizei wurde wegen seiner bekannt
gewordenen AfD-Tätigkeit aufgehoben.