EuGH zu kirchlichem Arbeitsrecht
Eine kirchliche Einrichtung kann einem
Mitarbeiter nicht allein deshalb kündi-
gen, weil er oder sie aus der Kirche
ausgetreten ist. Das hat der Europäi-
sche Gerichtshof (EuGH) entschieden.
Eine solche Kündigung sei nur unter en-
gen Voraussetzungen zulässig. Entschei-
dend sei, ob die Mitgliedschaft für die
konkrete Tätigkeit und im Hinblick auf
das Ethos der Einrichtung "wesentlich,
rechtmäßig und gerechtfertigt" ist.
Geklagt hatte eine Sozialarbeiterin der
Caritas. In ihrem konkreten Fall ent-
scheidet nun das Bundesarbeitsgericht.