Änderungen bei Krankenhausreform
Der Bundestag hat mehrere Änderungen an
der umstrittenen Krankenhausreform be-
schlossen, die mehr Spielraum bei der
Umsetzung vor Ort geben sollen.
Ermöglicht werden damit längere Über-
gangszeiten und mehr Ausnahmen von Vor-
gaben zur Behandlungsqualität. Von der
Opposition kam scharfe Kritik. Das Ge-
setz muss noch durch den Bundesrat.
Die Reform wurde ursprünglich 2024 von
der Vorgängerregierung verabschiedet.
Ziele sind, finanziellen Druck zu immer
mehr Behandlungsfällen zu mindern und
mehr Spezialisierung herbeizuführen.