EuGH zu Energiepreiserhöhungen
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen
rechtswidrige Preiserhöhungen in Ener-
gieverträgen auch nach einer bestimmten
Zeit ohne Widerspruch nicht hinnehmen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in
Luxemburg stellte sich in einem Urteil
gegen die bisherige Lösung des Bundes-
gerichtshofs (BGH). Danach müssen Kun-
den Preiserhöhungen im Energiesektor
auch aufgrund einer unwirksamen Klausel
akzeptieren, wenn sie nicht innerhalb
von drei Jahren widersprechen.
Vom EuGH hieß es nun: Das sei nicht mit