Mietpreisbremse: Klage scheitert
Eine Beschwerde gegen die Mietpreis-
bremse ist vor dem Bundesverfassungsge-
richt gescheitert. Das Gericht sah kei-
nen unrechtmäßigen Eingriff in die
Grundrechte und nahm die Beschwerde da-
her nicht zur Entscheidung an.
Eine Vermieterin aus Berlin hatte ge-
klagt. Sie war von ihren Mietern er-
folgreich auf die Rückzahlung von zu
viel gezahlter Miete verklagt worden.
Die Mietpreisbremse gilt derzeit für
das gesamte Stadtgebiet Berlins. Damit
werden Mieterhöhungen begrenzt. Es gibt
auch Ausnahmen - etwa für Neubauten.