BGH-Urteil zu Untervermietung
Der Bundesgerichtshof entscheidet heute
über die Zulässigkeit einer lukrativen
Eine Vermieterin hatte einem Mieter den
Vertrag gekündigt, weil er die Berliner
Zweizimmerwohnung "gewinnbringend" un-
tervermietet hatte. Der 43-Jährige ver-
langte demnach für die 65 Quadratmeter
962 Euro im Monat. Er selbst hatte eine
Nettokaltmiete von
460
Euro gezahlt.
Grundsätzlich können Mieter die von ih-
nen gemietete Wohnung mit Erlaubnis der
Vermieter untervermieten. Die Frage
ist, ob sie dabei Gewinn machen dürfen.