Germanwings: Klage abgewiesen
Mehr als elf Jahre nach dem Ger-
manwings-Absturz in den französischen
Westalpen hat das Landgericht Braun-
schweig die Schadenersatzklage einer
Gruppe von Hinterbliebenen abgewiesen.
Demnach könnten die Angehörigen gleich-
wertige Ansprüche gegen die Germanwings
GmbH geltend machen. Deshalb stehe ih-
nen kein Schmerzensgeld aus Amtshaftung
gegen die Bundesrepublik zu.
Bei dem Flugzeugabsturz waren
150
Men-
schen ums Leben gekommen. Der Copilot
hatte den Absturz vorsätzlich herbeige-