Die meisten Menschen, die 2025 einge-
bürgert wurden, haben ihre alte Staats-
bürgerschaft behalten. Das zeigt eine
Umfrage des Mediendienstes Integration.
Demnach lag die Quote der Mehrstaatig-
keit zwischen 85 und 98 Prozent. Die
Menschen, die sich dagegen entschieden,
taten dies, weil sie entweder staaten-
los waren oder ihr Herkunftsland die
Mehrstaatigkeit nicht gestattet.
Seit 2024 ist die Doppelstaatsangehö-
rigkeit bei Einbürgerungen grundsätz-
lich erlaubt. Zuvor galt dies nur für
EU-Bürger und Ausnahmefälle.