BGH: Kein Profit mit Untermiete
Ein Mieter darf laut einer Entscheidung
des der Bundesgerichtshof mit der Un-
tervermietung seiner Mietwohnung keinen
Gewinn erzielen, der über seine eigenen
Grundsätzlich dürfen Mieter die von ih-
nen gemietete Wohnung untervermieten,
brauchen aber die Erlaubnis der Vermie-
ter. Diese stehen ihnen laut BGH zu,
wenn sie ihren Wohnraum bei veränderten
Lebensumständen erhalten. wollen.
Der BGH entschied nicht darüber, ob für
eine möblierte Wohnung ein Zuschlag ge-