Kostenbremse im "Heizungsgesetz"
Die schwarz-rote Koalition hat sich bei
der geplanten Reform des "Heizungsge-
setzes" auf eine Kostenbremse für Mie-
Demnach sollen finanzielle Risiken zwi-
schen Mietern und Vermietern aufgeteilt
werden. Es werde für Vermieter eine
Wahlfreiheit geben, wenn es um den Ein-
bau einer neuen Heizung gehe. Bei neuen
fossilen Heizungen müsse er sich aber
an den laufenden Heizkosten beteiligen.
Damit scheint der Weg frei, dass das
neue Gebäudemodernisierungsgesetz bald
vom Kabinett beschlossen wird.