Sexualstrafrecht: Neue Regeln?
Bundesjustizministerin Hubig hat sich
für weitere Verschärfungen des Sexual-
strafrechts ausgesprochen.
So sollte die Verjährungsfrist bei Ver-
gewaltigung von fünf Jahren verlängert
werden. Angemessen wären 20 Jahre, wie
bei vergleichbar schweren Verbrechen
auch, sagte Hubig dem Redaktionsnetz-
Die SPD-Politikerin plädierte zudem da-
für, bei Fällen von sexueller Gewalt
den Grundsatz "Nur Ja heißt Ja" ins
Recht einzuführen. Nur dies schütze die
sexuelle Selbstbestimmung konsequent.