EU-Sanktionen gegen Russland
Die Außenminister der EU-Staaten haben
weitere Sanktionen gegen Verantwortli-
che für Russlands Programm zur Deporta-
tion und Zwangsadoption ukrainischer
Betroffen sind 16 Personen und 7 Ein-
richtungen und Organisationen. Die
Sanktionen haben u. a. zur Folge, dass
Vermögenswerte in der EU eingefroren
werden müssen. Für Personen gilt zudem
ein EU-Einreise- und Durchreiseverbot.
Sanktioniert wird unter anderem die
Leiterin eines Lagers, in dem ukraini-
sche Minderjährige untergebracht sind.