Frankreich beschließt Sterbehilfe
In Frankreich ist künftig Sterbehilfe
für schwer kranke Menschen nach streng
festgelegten Regeln erlaubt.
Die Nationalversammlung verabschiedete
ein Gesetz, das unheilbar Erkrankten im
fortgeschrittenen Stadium und bei uner-
träglichen Leiden die Möglichkeit des
assistierten Suizids eröffnet.
Das Gesetz sieht vor, dass der Patient
das tödliche Mittel selbst einnimmt, es
sei denn, er ist dazu körperlich nicht
in der Lage. In diesem Fall kann ein
Arzt oder eine Pflegekraft helfen. Zu-
vor ist eine strenge Prüfung vorgesehen