Neues Recht auf Reparatur gilt
Das neue Recht auf Reparatur tritt heu-
te in Kraft. Hersteller müssen Elektro-
geräte reparaturfreundlicher machen und
Ersatzteile bereitstellen.
Mit der neuen Verordnung müssen Ver-
braucher bei der Rückgabe eines defek-
ten Geräts auf das Recht hingewiesen
werden, dass sie es alternativ auch re-
parieren lassen können, sofern die Kos-
ten für die Reparatur nicht die Kosten
für einen Austausch übersteigen.
Die Regelung gilt derzeit für größere
Geräte wie Geschirrspüler und Trockner,
aber auch für Tablets und Smartphones.