Mehr Handhabe gegen Cyberangriffe
Zur Abwehr von Cyberattacken sollen die
deutschen Sicherheitsbehörden neue Be-
fugnisse erhalten und dabei auch aktiv
gegen Angreifer vorgehen dürfen.
Das Bundeskabinett beschloss einen Ge-
setzentwurf, wonach Bundespolizei, Bun-
deskriminalamt (BKA) und das Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstech-
nik Angriffe nicht nur erkennen, son-
dern auch abwehren können.
Bundespolizei und BKA sollen Datenver-
kehr umleiten oder blockieren, IT-Sys-
teme stilllegen und in schweren Fällen
Daten löschen oder verändern können.