Makler haftet für Diskriminierung
Laut einer Entscheidung des Bundesge-
richtshofs haftet ein Makler, wenn er
Wohnungssuchende wegen ihrer Herkunft
benachteiligt und schuldet dann Scha-
denersatz wegen Diskriminierung.
In dem Fall ging es um eine Frau mit
pakistanischen Wurzeln, die auf eine
Besichtigungsanfrage für eine Wohnung
mit echtem Namen ebenso wie ihr Mann
und ihre Schwester eine Absage erhielt.
Sie bewarb sich daraufhin auf dieselbe
Wohnung mit sonst identischen Angaben
unter dem erfundenen Namen "Schneider"
und bekam ein Besichtigungsangebot.