Klimaklage gegen Bundesregierung
Eine Klimaklage der Deutschen Umwelt-
hilfe (DUH) beschäftigt heute das Bun-
desverwaltungsgericht in Leipzig.
Es geht um die Frage, ob das Klima-
schutzprogramm der Bundesregierung aus
dem Jahr 2023 ausreichend ist. Der DUH
will ergänzende Maßnahmen durchsetzen.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Bran-
denburg hatte der DUH zuvor weitestge-
hend recht gegeben, dagegen hatte die
Bundesregierung Revision eingelegt.
Das Klimaschutzprogramm gilt als eine
Art Gesamtplan der Bundesregierung, um
Klimaschutzziele zu erreichen.