Lockerung von Lkw-Fahrverboten
Mehrere Bundesländer heben wegen des
anhaltenden Niedrigwassers auf den Was-
serstraßen das Fahrverbot für bestimmte
Lkw an Sonn- und Feiertagen vorüberge-
Die befristete Ausnahmeregelung be-
trifft Nordrhein-Westfalen, Niedersach-
sen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.
Wegen des Niedrigwassers können viele
Frachtschiffe derzeit nur mit einem
Bruchteil der üblichen Ladung fahren.
Durch die Lockerung sollen nun vorüber-
gehend mehr Gütertransporte vom Wasser-
weg auf Straßen verlegt werden können.