AfD gewinnt in Eilverfahren
Das Bundesamt für Verfassungsschutz
darf die AfD vorerst nicht als "gesi-
chert rechtsextremistisch" einstufen.
Das Verwaltungsgericht Köln hat in ei-
nem Eilverfahren entschieden, dass die
Bundesbehörde den Ausgang des Hauptsa-
cheverfahrens abzuwarten hat. Auch die
öffentliche Bekanntgabe einer solchen
Einstufung müsse das Bundesamt vorerst
Der Verfassungsschutz hatte die AfD
nach mehrjähriger Prüfung als "gesi-
chert rechtsextremistisch" eingestuft.
Dagegen hatte die Partei geklagt.