Täter laut Urteil "unheilbar krank"
Nach einem Urteil des Hagener Landge-
richts vom Dienstag muss ein 29-Jähri-
ger auf unbestimmte Zeit in die ge-
schlossene Psychiatrie. Er hatte 2023
eine schlafende Wohnungslose mit zwei
Schüssen in den Hinterkopf getötet.
Laut Gericht gilt der Mann als gemein-
gefährlich. Ein Gutachter bescheinigte
dem Angeklagten eine paranoide Schizo-
phrenie. Seit der Festnahme ist er in
einer geschlossenen Psychiatrie unter-
gebracht. Dort wird er nun bleiben. Al-
le zwölf Monate wird überprüft, ob sich
sein Zustand gebessert hat. Paranoide
Schizophrenie gilt aber als unheilbar.
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