Waschanlagenbetreiber muss haften
Der Betreiber einer Autowaschanlage in
Rheine muss für den Schaden an einem
Auto haften, der während der Reinigung
entstanden ist. Das hat jetzt der BGH
Der Fahrer eines SUV hatte geklagt. An
seinem Auto war der Heckspoiler abge-
rissen worden. Der Betreiber der Anlage
muss nun Schadenersatz von mehr als
3.
200
Euro zahlen. Begründung: Das Auto
sei "serienmäßig und ordnungsgemäß aus-
gestattet" gewesen. Passe eine Waschan-
lage nicht zu einem marktgängigen Fahr-
zeug, trage das Risiko der Betreiber.
< Übersicht weitere Meldungen >