Alkoholverbot im Kölner Hauptbahnhof
Im Kölner Hauptbahnhof gilt seit dem 1.
April ein Alkoholverbot. Die Deutsche
Bahn hat das öffentlich bisher nur
durch Aushänge und Durchsagen in dem
größten Bahnhof in NRW bekanntgegeben.
Es gibt aber Ausnahmen. Dazu gehört,
dass Gäste der Gastronomiebetriebe wei-
ter Bier, Wein oder Schnaps zu sich
nehmen dürfen. Und auch der Einkauf von
alkoholischen Getränken in den Geschäf-
ten im Kölner Hauptbahnhof ist weiter-
hin erlaubt; allerdings nur, um die Ge-
tränke dann außerhalb des Bahnhofs zu
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