Kölner Glukose-Fall geht in Revision
Nach dem Urteil gegen eine Kölner Apo-
thekerin im sogenannten Glukose-Fall
hat jetzt auch die Kölner Staatsanwalt-
schaft Revision eingelegt. Die Frau
wurde wegen fahrlässiger Tötung und un-
terlassener Hilfeleistung zu zwei Jah-
ren Haft auf Bewährung verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhe-
re Strafe wegen versuchten Mordes ge-
fordert. Das Kölner Landgericht ist der
Auffassung, dass die Apothekerin unab-
sichtlich eine giftige Substanz in ei-
nen Glukosebehälter geschüttet hatte.
2019 nahm eine Schwangere diese Mi-
schung ein - sie und ihr Baby starben.
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