Urteil im A
-Raserprozess
Das Kölner Landgericht hat im Fall des
tödlichen Raserunfalls auf der A
555
bei Wesseling die Urteile gesprochen.
Demnach muss ein Fahrer für vierein-
halb und der andere für fünf Jahre ins
Gefängnis. Beide wurde nach Jugenstraf-
recht verurteilt. Die Strafen können in
dieser Höhe nicht mehr zur Bewährung
Das Gericht hat den Vorwurf des Fahrens
eines illegalen Autorennens mit Todes-
folge als erfüllt gesehen. Eine Bestra-
fung wegen Mordes kommt nicht in Be-
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