Keine Flussbestattungen in NRW
Flussbestattungen wie in Rheinland-
Pfalz wird es in NRW in absehbarer Zeit
nicht geben. "Wir werden am Bestat-
tungsgesetz jetzt nichts ändern", sagte
Wirtschaftsministerin Neubaur bei einem
Gespräch mit Vertretern von Betrieben,
die rund um Bestattungen aktiv sind.
Die Vertreter machten stattdessen deut-
lich, dass der Friedhof als Gedenkort
gestärkt werden müsse. Im NRW-Bestat-
tungsgesetz heißt es unter anderem: Das
dauerhaft versiegelte Behältnis mit der
Totenasche sei auf einem Friedhof oder
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