Stadt Köln muss Zwangsgeld zahlen
Das Kölner Oberverwaltungsgericht be-
stätigt: Weil die Stadt dem Lärm am
Brüsseler Platz nicht Herr wird, muss
Es ist eines der langwierigsten Streit-
themen in Köln - und beschäftigt die
Gerichte seit Jahren. Jetzt hat das
Oberverwaltungsgericht eine Entschei-
dung getroffen, die unanfechtbar ist.
Die Stadt Köln muss eine Strafe in Höhe
von 5.000 Euro zahlen, weil sie den
Lärm auf dem Brüsseler Platz nicht aus-
reichend eindämmen kann. Das Geld
fließt in die Justizkasse des Landes.
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