Ruhrparlament zum Regionalplan Ruhr
Das höchste politische Gremium des Re-
gionalverbandes Ruhr (RVR) hat be-
schlossen, im Fall des gescheiterten
Regionalplans den Rechtsweg weiter zu
verfolgen. Hintergrund ist, dass das
Oberverwaltungsgericht NRW in Münster
im Juni den gesamten Plan für unwirksam
erklärt und eine Revision nicht zuge-
lassen hatte. Der Regionalplan regelt
unter anderem, wo neue Wohn- und Gewer-
begebiete entstehen können.
Die sogenannte Nichtzulassungsbeschwer-
de wird beim Bundesverwaltungsgericht
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