Der Bundesgerichtshof hat eine Praxis
der Fitnesskette FitX für unzulässig
erklärt. Wer online kündigen wollte,
wurde auf einer Bestätigungsseite auf-
fällig auf die Möglichkeit hingewiesen,
den Vertrag stattdessen beitragsfrei zu
Das wertete der BGH als unzulässige Ab-
lenkung. Die Seite dürfe ausschließlich
der Kündigung dienen. FitX hat die Dar-
stellung bereits angepasst. Das Urteil
gilt auch für andere Online-Verträge
wie Handyverträge oder Abos.
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