Klage abgewiesen im Missbrauchsprozess
Im Schmerzensgeld-Prozess wegen sexuel-
len Missbrauchs durch einen Geistlichen
braucht das Bistum Essen kein weiteres
Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht
Essen hat die Klage abgewiesen.
Die Richter entschieden, dass die
45.000 Euro, die das Bistum bereits ge-
zahlt hat, angemessen sind. Das Miss-
brauchsopfer hatte 300.000 Euro Schmer-
zensgeld gefordert. Der Kläger beschul-
digte den damaligen Kaplan Peter H.,
ihn Ende der 1970er Jahre nach einer
Pfadfinderfreizeit in der Dienstwohnung
schwer missbraucht zu haben.
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