Klage für Mindestlohn in Werkstätten
Seit April 2024 arbeitet Jürgen Linne-
mann in Teilzeit in den Freckenhorster
Werkstätten im Kreis Warendorf. 24 St-
unden pro Woche, verteilt auf drei Ta-
ge. Für seine Arbeit bekommt der 57-
Jährige rund
200
Euro im Monat. Ohne
seine Erwerbsminderungsrente, müsste er
Grundsicherung beantragen, sagt er.
Linnemann will sich mit der Situation
nicht abfinden. Vor dem Arbeitsgericht
Münster hat er Klage gegen die Frecken-
horster Werkstätten eingereicht. Sein
Ziel: Den Weg für den Mindestlohn für
alle Menschen mit Behinderung ebnen.
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