Tilly-Prozess: Gericht bestätigt Urteil
Im Prozess gegen den Düsseldorfer Kar-
nevalswagenbauer Jacques Tilly in Russ-
land hat ein Moskauer Gericht am Diens-
tag die lange Haftstrafe gegen den
Künstler bestätigt. Tillys Pflichtver-
teidigerin hatte wegen Verfahrensfeh-
lern Berufung eingelegt und wollte den
Fall neu aufrollen lassen. Tillys Zu-
rechnungsfähigkeit sei nicht überprüft
Das Gericht sahen das Verfahren jedoch
als rechtens an und bestätigten das Ur-
teil vom April. Danach muss Tilly für
achteinhalb Jahre in Russland in Haft.
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