Ex-Häftling will Geld von JVA Hamm
Ex-Häftling Manuel B. erhielt in der
JVA Hamm Haftverschärfungen, nachdem
ihm ein Beamter eine Bedrohung vorge-
worfen hatte. Das Landgericht Wuppertal
sprach B. rund 1.
200
Euro Schadenser-
satz zu, weil die Bedrohung nach Über-
zeugung des Gerichts nicht stattgefun-
den hat und die Verschärfungen der
Haftbedingungen rechtswidirg gewesen
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das
Land NRW hat Berufung eingelegt, nun
entscheidet das Oberlandesgericht Düs-
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