NRW führt neues Tariftreuegesetz ein
Meistens ist die Rede vom Tariftreuege-
setz - dabei lautet der vollständige
Name "Tarifentgeltsicherungsgesetz".
Die Kurzfassung: Wenn das Land Aufträge
vergibt, sollen Beschäftigte Tariflöhne
erhalten. Am Dienstagabend wurde es im
Das Gesetz sieht vor, dass mindestens
so viel gezahlt werden soll, wie in den
Branchentarifverträgen festgelegt wur-
de. Es gilt allerdings nur für Aufträge
des Landes, nicht für Kommunen. Das Ge-
setz soll dank eines Onlineportals un-
kompliziert in der Umsetzung werden.
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