Bußgeld wegen verlängerter Sommerferien
Die Bezirksregierungen in NRW haben im
letzten Jahr fast 12.000 Bußgeldverfah-
ren wegen Verletzung der Schulpflicht
eingeleitet. Laut einer Umfrage der
Deutscher Presse-Agentur standen über
1.
100
davon im Zusammenhang mit Ferien.
Unerlaubte Ferienverlängerung bedeutet
zum Beispiel, dass Kinder vor Beginn
oder nach Ende der Schulferien nicht
zum Unterricht geschickt werden, zum
Beispiel um einen günstigen Flug zu
nutzen. Wer auf diese Weise die Ferien
eigenmächtig verlängert muss mit einem
Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen.
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