Zwangsvorladung für Schließfachbesitzer
Im Fall des spektakulären Einbruchs in
die Sparkassenfiliale in Gelsenkirchen-
Buer Ende vergangenen Jahres erhöhen
die Ermittlungsbehörden den Druck.
Wer von den Inhabern der Bankschließfä-
cher, die damals geplündert worden
sind, immer noch keine Aussage gemacht
hat, wird jetzt zwangsvorgeladen. Das
hat die Staatsanwaltschaft angeordnet.
Es betrifft 30 Personen. Das bedeutet:
er wird von der Polizei zur Vernehmung
abgeholt. Die Polizei sagt, jede Aussa-
ge sei wichtig, um diesen Einbruch auf-
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