Ticketzweitmarkt: Bundesliga gewinnt
Das Oberlandesgericht München hat eine
Berufung der Ticketbörse Viagogo im
Rechtsstreit mit der Bundesliga zurück-
gewiesen. Demnach hat Viagogo gegen das
Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Ticket-
portal darf Tickets für eine Veranstal-
tung der DFL beziehungsweise ihrer
Klubs nicht schon anbieten, bevor es
überhaupt offiziell Karten gibt. Auch
bestimmte Geschäftspraktiken wurden vom
Das Gericht stufte bei dem nun bekannt
gewordenen Urteil mehrere Geschäfts-
praktiken als irreführend und damit als
Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ein.
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