Gericht: Corona war kein Dienstunfall
Ein Lehrer aus Warendorf hatte gegen
das Land NRW geklagt, da bei ihm 2022
nach einer Klassenfahrt eine Corona-In-
fektion festgestellt wurde. Das wollte
er als Dienstunfall geltend machen. Am
Mittwoch hat das Verwaltungsgericht in
Münster die Klage abgewiesen.
Eine Infektionskrankheit könne zwar
grundsätzlich als Dienstunfall aner-
kannt werden. Aber dafür müsse festste-
hen, dass die Ansteckung zu einem kon-
kret bestimmten Zeitpunkt im Dienst er-
folgt ist. Das könne in diesem Fall
nicht ausreichend nachweisen werden.
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