Neue Grundsteuer ist rechtens
Die seit Anfang des Jahres geltende
Grundsteuer-Reform des Bundes ist rech-
tens und verstößt nicht gegen das
Grundgesetz. Das entschied der Bundes-
finanzhof in zweiter Instanz.
Auf dem Prüfstand stand das sogenannte
Bundesmodell, das in elf der 16 Bundes-
länder genutzt wird. Der besteuerte
Wert einer Immobilie richtet sich dabei
vorrangig nach dem Bodenwert und den
fiktiv erzielbaren Mieteinnahmen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund und
der Bund der Steuerzahler kündigten
Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe an.