Schnelltests durch Apotheken möglich
Seit heute dürfen Gesundheitsämter auch
Apotheken und Zahnärzte damit beauftra-
gen, Menschen auf Corona zu testen. Ei-
ne entsprechende Verordnung des Bundes-
gesundheitsministeriums nennt außerdem
konkrete Bereiche, in denen es mehr
dieser Schnelltests geben soll: Etwa
bei ambulanten Pflegediensten, in Kitas
und in der Wohnungslosenhilfe.
So wurde zum Beispiel die Anzahl der
Tests für ambulante Pflegedienste -
insbesondere solche der ambulanten In-
tensivpflege - auf 20 Tests pro Betreu-
Corona-Zahlen im Überblick >
< Übersicht weitere Meldungen >